Einreisebestimmungen:


Neue Regeln für die Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen in der EU

Aufgrund einer neuen gemeinschaftsrechtlichen Regelung muss ab 03. Juli 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen,
die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verbracht werden,
ein Pass nach einheitlichem Muster (siehe Foto) mitgeführt werden.
Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h. das Tier muss mittels Tätowierung
oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs - Nummer im Pass eingetragen sein.

Alle hier genannten Angaben haben ausschließlich informativen Charakter.
Wir sind bemüht, die Angaben für Sie so aktuell wie möglich zu halten, übernehmen
für kurzfristige Änderungen aber keine Gewähr. 


EU - Heimtierausweis - (Beispiel: Bundesrepublik Deutschland)

Die Einreisebestimmungen für die unterschiedlichen EU- und Nicht-EU - Länder werden in der Regel
- zumindest teilweise - einmal im Jahr geändert/den aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Auf der Website von intervet finden Sie die aktuellsten Bestimmungen für jedes Land. Klicken Sie hier für eine direkte Verbindung:
http://www.intervet.de/news/aktuelle_einreisebestimmungen.asp

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