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Neue Regeln für die Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen in der
EU
Aufgrund einer neuen gemeinschaftsrechtlichen Regelung muss ab 03. Juli 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen,
die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verbracht werden,
ein Pass nach einheitlichem Muster (siehe Foto) mitgeführt werden.
Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h. das Tier muss mittels Tätowierung
oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs - Nummer im Pass eingetragen sein.
Alle hier genannten Angaben haben ausschließlich informativen Charakter.
Wir sind bemüht, die Angaben für Sie so aktuell wie möglich zu halten, übernehmen
für kurzfristige Änderungen aber keine Gewähr.
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EU - Heimtierausweis - (Beispiel: Bundesrepublik Deutschland) |