Bitte beachten Sie, dass die Reise im Flugzeug für Ihr Tier sehr aufregend und evtl. auch angsteinflößend sein wird. Geben Sie ihm daher genügend Zeit, sich langsam darauf vorzubereiten. Bei vielen Airlines können Hunde bis max. 9Kg mit in den Passagierraum. Hierzu muß das Tier in eine Transporttasche, die eigens für kleine Hunde bzw. Katzen vorgesehen ist (in Tierfutterläden oder Zoohandlungen erhältlich). Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Airlines es nicht erlauben, dass Sie Ihren Hund / Ihre Katze während des Fluges aus der Tasche herausnehmen, da man nicht abschätzen kann, wie das Tier in einem "Ernstfall" reagieren könnte. Außerdem könnten sich andere Gäste durch Haare oder Geruch belästigt fühlen. Bitte erkundigen Sie sich, sobald Sie wissen, mit welcher Airline die Reise angetreten wird, nach den aktuellen Regelungen. Dies sollte unbedingt sehr rechtzeitig vor dem geplanten Reiseantritt geschehen, damit Ihr Tier auch frühzeitig angemeldet werden kann. Ist ein Tier bei Abflug nicht angemeldet, so wird die Beförderung in den allermeisten Fällen verweigert. Vermeiden Sie in jedem Fall Zwischenlandungen, z.B. Abflug von Hamburg über Frankfurt nach New York. Dies bedeutet nur zusätzlichen Streß für Ihr Tier, der mit einer Autofahrt oder Bahnfahrt dorthin vermieden werden kann.
Laut Tierschutz gibt es Regelungen, die besagen, dass nur eine gewisse Anzahl an Tieren pro Flug befördert werden darf. Dies ist so vorgesehen, da für den Tiertransport nur die Flugzeuge in Betracht kommen, die über eine temperierte Luftversorgung verfügen. Zusätzlich hierzu muß bei einem Transport mehrerer Tiere gewährleistet sein, dass
a.) alle Tiere in Ihren Boxen über genügend Abstand zur nächsten Box verfügen und
b) allen Tieren ausreichend Luft zur Verfügung steht.
Auf der anderen Seite gibt es Airlines, die grundsätzlich gar keine Tiere befördern. Von Last - Minute - Angeboten sollten Sie - aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit - in jedem Fall absehen, es sei denn, das mitgeführte Tier ist "flugerprobt". Welche Airline am "tierfreundlichsten" ist, können Sie dem aktuellen Ranking des ETN (Europäische Tier - u. Naturschutz e.V.) entnehmen. Diese haben erstmalig eine Liste der tierfreundlichsten Fluggesellschaften zusammengestellt.
Wiegt Ihr Hund mehr als das von der Airline erlaubte Gewicht, so muss es im Frachtraum die Reise antreten. Dies bedeutet für Ihr Tier, dass er in eine Frachtbox verladen werden muß, die im Laderaum des Flugzeuges auf Blockbohlen festgezurrt wird.
Bitte bedenken Sie dabei folgendes:
1.) Für Ihren Hund ist diese Umgebung völlig neu und angsteinflößend;
2.) Während des Fluges ist es im Frachtraum dunkel und kühl
(der Frachtraum wird lediglich durch die umgewälzte Kabinenluft geheizt)
3.) Der Frachtraum stellt für Ihren Hund eine enorme Geräuschbelästigung dar
Aus diesen Gründen sollten Sie Ihren Hund rechtzeitig vor dem geplanten Flug auf die Reise vorbereiten. Besorgen Sie sich bereits mindestens 3 Monate vor Reiseantritt eine entsprechende Transportbox. Hier gibt es vier unterschiedliche Boxengrößen (die Boxen sind erhältlich bei den Airlines oder auch in Zoohandlungen). Es muß in jedem Fall gewährleistet sein, dass Ihr Hund sich in der Box frei bewegen kann, d.h. er muß stehen, sitzen, sich drehen und ausgestreckt liegen können. Abgesehen hiervon sind die folgenden Punkte unabdingbar:
a.) Die Kleintierbox besteht aus zwei Kunststoffschalen, die zusammengeschraubt sind.
b.) In dem oberen Teil befinden sich Ventilationslöcher.
c.) An der Stirnseite der Box befindet sich eine verriegelbare Tür.
d.) Der Boden der Box ist im Innenraum mit einem Einlegeboden und einer saugfähigen Unterlage bedeckt.
e.) An der Innenseite der Tür ist ein Trinkgefäß befestigt.
f.) Abhängig von der Größe der Box befinden sich oben oder an jeder Längsseite Tragegriffe.
Ist die Box zu klein, kann es sein, dass der Kapitän des Fluges die Mitnahme Ihres Tieres verweigert. Bevor Sie eine Box in einem Tierfachgeschäft erwerben, erkundigen Sie sich parallel doch einmal bei Ihrer Airline. Viele Airlines bieten die Boxen bis zu 50% billiger an, wenn Herrchen und Frauchen als Gast in der Kabine sitzen (z.B. kostet eine große Box bei Lufthansa ca. € 300,00 im Normalverkauf - tritt man jedoch die Reise mit Lufthansa an, so reduziert sich der Preis um ca. 50%. Leihboxen gibt es grundsätzlich nicht mehr.
Haben Sie nun die Box besorgt, so müssen Sie Ihren Hund langsam an dieses "Ungetüm" gewöhnen. Legen Sie eine ihm bekannte Decke in die Box oder versuchen Sie ihn, mit Leckerchen in die Box zu locken. Wiederholen Sie diese Prozedur so lange, bis Ihr Hund gerne die Box geht. Lassen Sie zunächst die Tür der Box offen, so dass Ihr Hund rein und raus kann, so oft er möchte. Hat er sich erst einmal an die Box gewöhnt, so schließen Sie für kurze Zeit die Tür und achten Sie auf seine Reaktion. Wird er unruhig, so reden Sie beruhigend auf ihn ein. Er darf auf keinen Fall Angst bekommen. Stellen Sie die Box auf einen Platz "des täglichen Lebens" und behandeln Sie sie als ganz normales, dazugehöriges Hundezubehör. Im Idealfall betrachtet der Hund "seine kleine Hütte" als Zufluchtsort "bei Gefahr" oder jeglichen Störungen. Nutzen Sie die Box auch als Transportmittel im Auto, so dass Ihr Hund lernt, sie als Teil seines normalen Lebens anzusehen. Ist dann der große Tag der Abreise gekommen und Sie erreichen den Airport, geben Sie Ihrem Hund die Möglichkeit, sich so lange wie möglich außerhalb der Box aufzuhalten. Verzichten Sie darauf, Ihren Hund morgens zu füttern (es sei denn, Sie fliegen erst am Abend ab). Es sollte jedoch immer ausreichend Wasser vorhanden sein. Erkundigen Sie sich vor Abreise bei Ihrem Tierarzt, ob ein evtl. leichtes Beruhigungsmittel von Vorteil wäre (pflanzlicher, homöopathischer oder pharmakologischer Art). Dies kann Ihrem Hund die aufregende Reise erleichtern. Lassen Sie sich genau erklären, in welcher Dosierung und wann dieses Mittel einzunehmen ist. Vergewissern Sie sich vor Abreise, dass Sie alle wichtigen Impf - und Einreiseunterlagen Ihres Tieres dabei haben. Sollte etwas fehlen, kann es sein, dass man Ihnen bei Ankunft die Einreise Ihres Tieres verweigert.
Nachdem Sie nun sich und Ihr Gepäck eingecheckt haben, werden Ihnen die Mitarbeiter am Check - In - Schalter zeigen, wo sich der nächste Sperrgepäckschalter befindet, denn hier wird Ihr Hund in seiner Box entgegengenommen. Behandeln Sie Ihren Hund ganz normal und lassen Sie ihn in die Box einsteigen, als ob alles wie immer wäre.
Bedenken Sie bitte: Jede Aufregung bzw. Unsicherheit Ihrerseits wird Ihr Tier spüren und es somit selber mit der Angst zu tun kriegen. Mitgeführte, im Frachtraum zu verladende Tiere werden grundsätzlich erst kurz vor Abflug eingeladen. Oftmals ist es möglich, dass Sie - jetzt schon im Warteraum der Airline sitzend - Ihre Box noch auf dem Rollfeld vor dem Flugzeug entdecken können. Erschrecken Sie nicht, wenn Sie sehen, wie Ihr Tier bzw. die Box eingeladen wird. Die Mitarbeiter der jeweiligen Airline wissen, wie Sie mit den Boxen umzugehen haben, damit alles richtig verstaut wird und Ihrem Tier auf der langen Reise nichts geschieht.
Als kleiner Tipp
Bringen Sie ein kleines Schildchen - gut lesbar - an der Box an, auf dem der Name des Hundes vermerkt ist und vielleicht noch ein kleiner Beisatz, wie z.B. "Ich heiße Bello. Seid lieb zu mir, denn es ist mein erster Flug!" Dies mag für viele Leute vielleicht lächerlich oder kitschig klingen, hat aber schon so manchen Airline - Mitarbeiter dazu bewegt, dem Tier eine extra nette Behandlung zukommen zu lassen. Gäste berichteten z.B., dass Ihr Labrador während eines unplanmässigen Zwischenstopps sogar auf der Rasenfläche neben der Bahn von einem Mitarbeiter Gassi geführt wurde.
Diese Gäste schreiben z.B. immer auf das Schild: "Ich heiße Bougie! Bin ganz lieb und freue mich über jede Streicheleinheit!"
Diese ganzen Angaben klingen nun auch für den Menschen ein wenig beängstigend. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen einen Auszug aus dem Flugzeugabfertigungshandbuch einer bekannten deutschen Airline zur Verfügung stellen, damit Sie sehen können, welche offiziellen Regelungen für den Transport von Tieren bei deutschen Airlines bestehen:
10. Tiere
a) Allgemeine Bestimmungen
Bei der Versendung von lebenden Tieren ist nach folgenden Richtlinien zu verfahren, deren Umsetzung im Rahmen einer örtlich zwischen Fracht, Station und Erfüllungsgehilfen zu erstellenden Aufgabenabgrenzung revisionsfähig zu regeln ist:
- Tiere sind - vom Zeitpunkt der Frachtannahme bis zur Auslieferung am Zielort - möglichst durchgängig vor Lärm, Abgasen, Zugluft, direkter Sonneneinstrahlung und Schlechtwettereinflüssen zu schützen.
- Die Flugzeugabfertigung muß grundsätzlich davon ausgehen, daß die Bereitstellung von Tieren zur Verladung sowie die verwendeten Transportbehältnisse den gesetzlichen Vorschriften der "IATA Live Animal Regulations" entsprechen (Prüfungspflicht für die annehmende Dienststelle)
- Gemäß den "IATA Live Animals Regulations" temparaturfest verpackte Tiere ( z.B. einige Fischarten) sind in allen Laderäumen verladbar.
- Alle anderen Tiere dürfen nur in die dafür freigegebenen Laderäume eingeladen werden.
- Bei, für die jeweiligen Tierarten, nicht akzeptablen Außentemperaturen, insbesondere solche über 29°C bzw. unter 5°C, sind die für die Tiertransporte vorgesehenen unteren Laderäume auf geeignete Werte vorzuklimatisieren; dies soll nach Möglichkeit in Absprache mit der Besatzung erfolgen.
- In beiden Laderaumeinheiten der 747 L/M sowie im Bulk-Laderaum 5 des A340 können während der Bodenabfertigung bei geöffneten Laderaumtüren die Belüftungsaggregate durch Bedienung der entsprechenden Schalter im Türbereich vom Stationspersonal eingeschaltet werden; hiervon ist insbesondere bei hohen Außentemperaturen Gebrauch zu machen.
- Die Laderäume ohne Frischluftzufuhr (z.B. A320 Laderaum 1, A319, A321, 737, 757) bzw. mit stark eingeschränkter Luftzufuhr (z.B. 767 Laderäume 1,2,3,4) dürfen stets nur bis zu zwei Dritteln ihres Volumens beladen werden, um einen ausreichenden Luftvorrat zu gewährleisten.
- Unter Beachtung dieser Beschränkung dürfen auch Bulk - Laderäume, deren Belüftungssystem nicht funktionstüchtig ist, genutzt werden, vorausgesetzt die Blockzeit des betreffenden Fluges beträgt höchstens 4 Stunden.
- Tiere sind möglichst kurz vor Abflug ins Flugzeug zu verladen, die Laderaumtüren entsprechend lange geöffnet zu lassen.
- Tiersendungen sind generell als Naßfracht zu behandeln.
- Zusammenladbarkeitsbeschränkungen sind DV OPS 3.12.1 zu entnehmen.
- Die Tierkäfige müssen so mit Abstand zueinander und zu anderer Ladung gestaut werden, daß eine ausreichende Luftversorgung gewährleistet ist.
- Die Tierkäfige dürfen nicht unmittelbar vor den Öffnungen, Frischluftgebläse oder an den Laderaumwänden verladen werden.
- Der direkte Kontakt der Tierkäfige bzw. Kartons mit dem Paletten - oder Laderaumboden ist zu vermeiden. Unter die Käfige/Kartons ist Isoliermaterial zu legen, z.B. Unterbohlen, Schwerlastböden, Isoliermatten usw. ggf. mehrere.
- Die Verladung von Tieren (außer Fischen) in Iglus / Containern ist unzulässig.
- Paletten, auf denen lebende Tiere geladen sind, dürfen nicht mit Plastikplanen überdeckt werden.
- Die Tierkäfige / Kartons (sowie, bei Bulk - Verladung die gesamte andere Ladung im gleichen Netzsektor) sind so zu verzurren, daß eine Ladeveränderung bei Start, Landung oder während des Fluges ausgeschlossen ist.
- Die Laderaumbeleuchtung ist grundsätzlich anzuschalten.
- Eine "Special load info to Cockpit" ist für jeden Transport zu erstellen und der Besatzung zu übergeben., Es spielt hierbei keine Rolle, ob die Tiere als Fracht oder aufgegebenes Gepäck befördert werden.
- Auf der Entlade - bzw. Transitstation sind die Laderäume sofort nach Ankunft zu öffnen; dies gilt auch für die Transitstationen, für die keine Zu- bzw. Ausladung vorgesehen ist.
- Der diensthabende Leiter der Flugzeugabfertigung ist berechtigt, von der Regel abzuweichen, wenn dringende Gründe vorliegen (z.B. bei extremen Wetterbedingungen)